Strecken / Bayern
Gemünden
Fischerzunft: Fischerzunft Gemünden · km 219,5 bis 206
Streckenverlauf
- Harrbach km 219,5 bis Neuendorf km 206,0
Pegel
Pegel Steinbach
km 200,5 – nächster Pegel, 5,5 km von der Strecke entfernt
- Wasserstand
- 119 cmnormal
- Abfluss
- 72,5 m³/s
- Wassertemperatur
- 11,1 °C
- Sauerstoff
- 9,5 mg/l
- pH-Wert
- 8,4
- Lufttemperatur
- 5,5 °C
Gemessen: 31.10.2026, 01:45 Uhr
Angelkarten
Gisela Hartmann
Frankfurter Str. 27
97737 GemündenTel. 09351 1520
P. Heurung
Friedenstraße 6
97737 GemündenTel. 09351 4205
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Was du zum Angeln in Bayern brauchst
Fischereischein und Erlaubnisschein
Wer angelt, braucht einen gültigen Fischereischein und den Nachweis über die bezahlte Fischereiabgabe. Beides musst du dabeihaben und auf Verlangen vorzeigen (Art. 46 Abs. 1 BayFiG).
- Den Fischereischein auf Lebenszeit bekommst du ab 14 Jahren, wenn du die Fischerprüfung bestanden hast (Art. 47 Abs. 3, Art. 48 BayFiG). Zuständig ist die Gemeinde (§ 1 AVBayFiG).
- Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, aber nur in verantwortlicher Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein (Art. 47 Abs. 2 BayFiG). Einen Jugendfischereischein gibt es in Bayern nicht mehr.
- Fischereischeine aus anderen Bundesländern gelten auch in Bayern, wenn du bei der Ausstellung deine Hauptwohnung nicht in Bayern hattest. Ausgenommen sind Scheine, die ohne Fischerprüfung erteilt wurden. Ziehst du nach Bayern, gilt dein Schein bis zum Ende seiner Geltungsdauer (§ 2 Abs. 1 AVBayFiG).
Zusätzlich brauchst du für die Strecke einen Erlaubnisschein (Angelkarte) und musst ihn dabeihaben, es sei denn, du bist selbst Fischereiberechtigter oder Pächter. Ohne eigenen Erlaubnisschein dürfen höchstens drei Personen in Begleitung des Fischereiberechtigten oder Pächters angeln (Art. 26 Abs. 4 BayFiG). Wo es Erlaubnisscheine gibt, steht auf den Streckenseiten.
Gäste und Urlauber
- Gäste aus anderen Bundesländern angeln mit ihrem Fischereischein (siehe oben).
- Volljährige ohne Wohnsitz in Deutschland erhalten ohne Fischerprüfung einen Jahresfischereischein. Er gilt ein Jahr, beschränkt auf höchstens drei Monate, die du selbst festlegst (§ 3 AVBayFiG). Ausländische Fischereischeine gelten in Bayern nicht.
- Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren dürfen in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein angeln, auch als Gäste (Art. 47 Abs. 2 BayFiG).
In jedem Fall brauchst du zusätzlich einen Erlaubnisschein für die Strecke.
Verbote und Pflichten
- Du darfst mit höchstens zwei Handangeln gleichzeitig fischen, zusammen mit höchstens sechs Anbissstellen; eine Handangel darf höchstens fünf Haken haben (§ 15 Abs. 1 Nr. 6, § 16 Abs. 1 AVBayFiG). Die Angel muss ständig beaufsichtigt werden (§ 16 Abs. 2).
- Verboten sind unter anderem der lebende Köderfisch, elektrische Lichtquellen und elektrische Köder, Reißangeln, freitreibende Angeln und Drohnen sowie das Fischen in Fischwegen (§ 15 Abs. 1 AVBayFiG).
- Setzkescher müssen geräumig sein und aus knotenfreiem Material bestehen; halte Fische so kurz wie möglich. Fische aus dem Setzkescher darfst du nicht zurücksetzen. In Gewässern mit Schiffsverkehr wie dem Main ist der Setzkescher nur erlaubt, wenn eine Schädigung der Fische nicht zu erwarten ist (§ 20 AVBayFiG).
- Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene lebensfähige Fische setzt du sofort schonend zurück (§ 11 Abs. 6 AVBayFiG). Fische von Arten, die nicht in der Anlage zur AVBayFiG stehen, dürfen nicht zurückgesetzt werden (§ 11 Abs. 8).
- In Oberfranken (Strecke Bamberg) sind zusätzlich Drohnen und Geräte zur Fischortung verboten, auch Echolote zur Tiefenmessung, ebenso das Fischen bis 10 m ober- und unterhalb von Fischwegen (Bezirksfischereiverordnung Oberfranken 2026, §§ 3 und 5).
Ein allgemeines Nachtangelverbot gibt es im bayerischen Fischereirecht nicht. Viele Erlaubnisscheine regeln das Nachtangeln aber selbst.
Zusammengestellt aus den Gesetzestexten, noch nicht abschließend geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Gesetze und dein Erlaubnisschein.
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