Strecken / Hessen
Seligenstadt
Fischerzunft: Fischerzunft Seligenstadt am Main von 1546 e.V. · km 77,2 bis 58,2
Streckenverlauf
Erlaubt sind zwei Handangeln mit je einem Haken, nur vom Ufer; Friedfische nur mit Einfachhaken. Höchstens drei Raubfische (Barsch, Hecht, Zander) am Tag und zehn Fische in der Woche. Vom 15. März bis 30. April kein Angeln mit Köderfisch oder Kunstköder. Verboten: Angeln 180 m vor und hinter den Wehrachsen und auf den Schleusenmolen, Netze und Reusen, Boote (auch zum Ködern oder Landen), Setzkescher und lebende Wirbeltiere als Köder. Auf der bayerischen Seite gilt die Nachterlaubnis vom 1. Mai bis 30. September bis 1 Uhr, nur für den Fang von Aalen.
- beide Mainufer: Fluss-km 77,2 (Mündung der Gersprenz) bis 58,2 (Mündung des Hellenbachs)
- ausgenommen: Steinheimer Altarm und Naturschutzgebiet Mainflinger Mainufer (km 76,6 bis 74,2)
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Stand: 31.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Was du zum Angeln in Hessen brauchst
Fischereischein und Erlaubnisschein
Angeln darf nur, wer einen gültigen Fischereischein hat (§ 29 Abs. 1 HFischG). Er gilt nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis; beides musst du dabeihaben, auf Papier oder digital (§ 30 Abs. 2). Für jedes Kalenderjahr zahlst du die Fischereiabgabe und führst den Nachweis mit (§ 35 Abs. 1).
- Den Fischereischein gibt es lebenslang ab 14 Jahren nach bestandener Fischerprüfung (§ 30 Abs. 1, § 34 Abs. 1 HFischG).
- Jugendliche von 10 bis 15 Jahren dürfen mit der Handangel ohne Fischereischein angeln, unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Fischereischein. Diese muss das Alter auf Verlangen per Lichtbildausweis nachweisen (§ 29 Abs. 4). Wohnen die Jugendlichen in Hessen, zahlen auch sie die Fischereiabgabe (§ 35 Abs. 1). Einen Jugendfischereischein gibt es seit dem Fischereigesetz von 2022 nicht mehr.
- Kinder unter 10 Jahren dürfen einer Person mit Fischereischein beim Angeln mit deren Angeln helfen, um ans Angeln herangeführt zu werden (§ 29 Abs. 3).
- Fischereischeine aus anderen Bundesländern und EU-Staaten erkennt die oberste Fischereibehörde an, wenn sie unter gleichwertigen Voraussetzungen erteilt wurden; das geschieht auch per Allgemeinverfügung (§ 30 Abs. 3 HFischG). Ob dein Schein anerkannt ist, erfährst du bei der unteren Fischereibehörde.
Zusätzlich brauchst du einen Fischereierlaubnisschein für das Gewässer und musst ihn dabeihaben (§ 16 Abs. 1 HFischG). Gebrauchsfertiges Angelgerät darfst du an Gewässern, an denen du nicht angeln darfst, nur auf dem Weg zum erlaubten Gewässer mitführen (§ 44).
Rechtsgrundlagen
Gäste und Urlauber
- Gäste aus anderen Bundesländern angeln mit ihrem Fischereischein, soweit er in Hessen anerkannt ist (siehe oben).
- Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland können einen Besucherfischereischein beantragen. Dafür weist du deine Sachkunde nach, etwa mit einem ausländischen Fischereischein oder Erlaubnisschein (§ 33 Nr. 2 HFischG). Er gilt für einen Monat im Kalenderjahr (§ 34 Abs. 1 Nr. 3).
- Jugendliche von 10 bis 15 Jahren dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Fischereischein angeln (§ 29 Abs. 4).
In jedem Fall brauchst du zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein für das Gewässer.
Rechtsgrundlagen
Verbote und Pflichten
- Setzkescher sind im Main verboten: In Bundeswasserstraßen ist ihre Verwendung nicht zulässig (§ 10 Abs. 5 HFischV). Wo sie erlaubt sind, gelten strenge Vorgaben zu Größe und Dauer, und die Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden (§ 10).
- Verboten sind künstliches Licht beim Fischfang, die Hegene und die Langleine sowie Fangsysteme mit mehreren Anbissstellen, die dem gleichzeitigen Fang mehrerer Fische dienen (§ 9 HFischV).
- Lebende Köderfische und andere lebende Wirbeltiere sowie Krebse sind als Köder verboten (§ 14 Abs. 5).
- Catch-and-Release als reiner Sport- oder Hobbyzweck ist verboten. Einen Fisch darfst du nur mit vernünftigem Grund entnehmen, etwa zum Essen, und ohne vernünftigen Grund nicht zurücksetzen. Gebietsfremde invasive Arten dürfen nicht zurückgesetzt werden (§ 14 Abs. 2, 3 und 6).
- Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische setzt du sofort schonend zurück (§ 2 Abs. 3 HFischV). Vereine dürfen Schonzeiten verlängern und Maße vergrößern, aber nicht lockern (§ 2 Abs. 4).
Rechtsgrundlagen
Stand: 31.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Gesetze und dein Erlaubnisschein.
Grenzstrecke: Die Regeln des Nachbarlands stehen unter Angelregeln Bayern.
Schonzeiten und Maße
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