Wer angelt, braucht einen gültigen Fischereischein und den Nachweis über die bezahlte Fischereiabgabe. Beides musst du dabeihaben und auf Verlangen vorzeigen (Art. 46 Abs. 1 BayFiG).
- Den Fischereischein auf Lebenszeit bekommst du ab 14 Jahren, wenn du die Fischerprüfung bestanden hast (Art. 47 Abs. 3, Art. 48 BayFiG). Zuständig ist die Gemeinde (§ 1 AVBayFiG).
- Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, aber nur in verantwortlicher Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein (Art. 47 Abs. 2 BayFiG). Einen Jugendfischereischein gibt es in Bayern nicht mehr.
- Fischereischeine aus anderen Bundesländern gelten auch in Bayern, wenn du bei der Ausstellung deine Hauptwohnung nicht in Bayern hattest. Ausgenommen sind Scheine, die ohne Fischerprüfung erteilt wurden. Ziehst du nach Bayern, gilt dein Schein bis zum Ende seiner Geltungsdauer (§ 2 Abs. 1 AVBayFiG).
Zusätzlich brauchst du für die Strecke einen Erlaubnisschein (Angelkarte) und musst ihn dabeihaben, es sei denn, du bist selbst Fischereiberechtigter oder Pächter. Ohne eigenen Erlaubnisschein dürfen höchstens drei Personen in Begleitung des Fischereiberechtigten oder Pächters angeln (Art. 26 Abs. 4 BayFiG). Wo es Erlaubnisscheine gibt, steht auf den Streckenseiten.