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Bezirksfischereiverordnung Unterfranken gültig bis 31.12.2020
- Guhvieh
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                12 Jahre 8 Monate her                #1482
         von  Guhvieh
    
    
            
            
            
            
            
                                
    
                                                
    
        Guhvieh antwortete auf Gesetze f. Fischerei in bayern und deren Auslegung            
    
        Daß es sich dabei um Unterschichten-TV handelt, ist schon klar. Je oller, desto doller.
Nur woran soll ich sie denn messen? Daran was nicht gezeigt wurde und hätte gezeigt werden müssen?
Da wurden eben 2 Spezies gefunden, die gegen entsprechende Entlohnung bereit sind, sich zum Affen zu machen oder dies nicht merken.
So ist Fernsehen tatsächlich. Haupsache die Journalistchen fühlen sich als staatstragende Elite. In Wirklichkeit handelt es sich um gewöhnliche Sitzpinkler.
    Nur woran soll ich sie denn messen? Daran was nicht gezeigt wurde und hätte gezeigt werden müssen?
Da wurden eben 2 Spezies gefunden, die gegen entsprechende Entlohnung bereit sind, sich zum Affen zu machen oder dies nicht merken.
So ist Fernsehen tatsächlich. Haupsache die Journalistchen fühlen sich als staatstragende Elite. In Wirklichkeit handelt es sich um gewöhnliche Sitzpinkler.
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- Micha
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                11 Jahre 4 Monate her                #6260
         von  Micha
    
    
            
            
            
            
            
                                
    
                                                
    
        Micha antwortete auf Gesetze f. Fischerei in bayern und deren Auslegung            
    
        Hi Leute
Hab mal eine Frage bzw brauch mal eure Meinung wie Ihr das seht!
Meinem Kumpel wurde gestern die Jahreskarte bei einer Kontrolle entzogen weil er auf einer Insel gefischt hat die mit Wathose zu erreichen ist. In der Karte steht aber nur dass das Angeln vom Ufer aus erlaubt ist und nichts dass das Angeln von Inseln aus verboten ist.
Was meint ihr dazu?
    Hab mal eine Frage bzw brauch mal eure Meinung wie Ihr das seht!
Meinem Kumpel wurde gestern die Jahreskarte bei einer Kontrolle entzogen weil er auf einer Insel gefischt hat die mit Wathose zu erreichen ist. In der Karte steht aber nur dass das Angeln vom Ufer aus erlaubt ist und nichts dass das Angeln von Inseln aus verboten ist.
Was meint ihr dazu?
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                11 Jahre 4 Monate her                #6263
         von  Bamboocha
    
    
            
            
            
            
            
                                
    
                                                
    
        Bamboocha antwortete auf Gesetze f. Fischerei in bayern und deren Auslegung            
    
        glaub damals war die Rede das alles zählt was man mit trockenen fußes erreichen kann, ohne weitere hilfsmittel zu benutzen!
gruß Andi
    gruß Andi
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                11 Jahre 4 Monate her         -  11 Jahre 4 Monate her        #6264
         von  Peter61
    
    
            
Angeln - die coolste Sache der Welt
    
    
            
            
            
            
                                
    
                                                
    
        Peter61 antwortete auf Gesetze f. Fischerei in bayern und deren Auslegung            
    
        Hallo Micha,
das ist eine knifflige Frage, die ich ohne weiteres nicht beantworten kann.
Das gleiche hatte vor ein paar Tagen 2 andere User aus dem Forum betroffen. Vielleicht äußern die sich auch noch mal dazu.
Ansonsten kann ich nur sagen, ohne den Rechtlichen Hintergrund oder zu wissen worauf sich das Verbot eigentlich bezieht, dass auch eine Insel ein Ufer hat.
Ich vermute, dass es bei der Aussage "nur vom Ufer" darauf bezieht kein Boot oder ähnliches zu nutzen, sprich vom Boot zu angeln.
Die Beschränkung ist nicht vom Gesetz her, sondern eine Beschränkung des Verfassers. Daher kommt es auf dessen Auslegung an.
Ich weis nicht welcher Streckenabschnitt es ist. Ich würde empfehlen persönlich bei dem Verantwortlichen für die Bestimmungen auf der Karte vorstellig zu werden und zu fragen wie das gemeint ist. Nach der Gegendarstelung mit einem Aha ab zu schließen. Vieleicht eine Begründung liefern, möglichst mit einer Frageführung, aber nicht diskutieren. Damit verhärtet man nur.
Viel Glück.
            das ist eine knifflige Frage, die ich ohne weiteres nicht beantworten kann.
Das gleiche hatte vor ein paar Tagen 2 andere User aus dem Forum betroffen. Vielleicht äußern die sich auch noch mal dazu.
Ansonsten kann ich nur sagen, ohne den Rechtlichen Hintergrund oder zu wissen worauf sich das Verbot eigentlich bezieht, dass auch eine Insel ein Ufer hat.
Ich vermute, dass es bei der Aussage "nur vom Ufer" darauf bezieht kein Boot oder ähnliches zu nutzen, sprich vom Boot zu angeln.
Die Beschränkung ist nicht vom Gesetz her, sondern eine Beschränkung des Verfassers. Daher kommt es auf dessen Auslegung an.
Ich weis nicht welcher Streckenabschnitt es ist. Ich würde empfehlen persönlich bei dem Verantwortlichen für die Bestimmungen auf der Karte vorstellig zu werden und zu fragen wie das gemeint ist. Nach der Gegendarstelung mit einem Aha ab zu schließen. Vieleicht eine Begründung liefern, möglichst mit einer Frageführung, aber nicht diskutieren. Damit verhärtet man nur.
Viel Glück.
Angeln - die coolste Sache der Welt
        Letzte Änderung: 11 Jahre 4 Monate her  von Peter61.            
            Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
            
        
                11 Jahre 4 Monate her                #6280
         von  pfitzer
    
    
        
So ist das auch. Wer mit einer Wathose erstmal durchs Wasser muss um irgendeine Insel zu erreichen muss mit einer Anzeige rechnen. Das kommt auf der Karte vielleicht nicht so rüber, aber mit ist das eigentlich von Anfang an klar gewesen. Könnte man evtl. noch mit Aufnehmen, aber dann ist die Karte von der 5 bald keine Karte mehr, sondern ein Heftchen.
            
            
Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .
    
            
            
            
            
            
                                
    
                                                
    
        pfitzer antwortete auf Gesetze f. Fischerei in bayern und deren Auslegung            
    Bamboocha schrieb: glaub damals war die Rede das alles zählt was man mit trockenen fußes erreichen kann, ohne weitere hilfsmittel zu benutzen!
gruß Andi
So ist das auch. Wer mit einer Wathose erstmal durchs Wasser muss um irgendeine Insel zu erreichen muss mit einer Anzeige rechnen. Das kommt auf der Karte vielleicht nicht so rüber, aber mit ist das eigentlich von Anfang an klar gewesen. Könnte man evtl. noch mit Aufnehmen, aber dann ist die Karte von der 5 bald keine Karte mehr, sondern ein Heftchen.
Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .
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                6 Jahre 1 Monat her                #12861
         von  Peter61
    
    
    
            
Angeln - die coolste Sache der Welt
    
            
            
            
            
            
                                
    
                                                
    
        Hallo,
die Bezirksfischereiverordnung Unterfranken wurde hier schon mal veröffentlicht.
www.main-angler.de/aktuelles/rechtliches...ranken-ab-01-01-2016
Wer das Original möchte is hier beim Bezirk zum Download zu finden
www.bezirk-unterfranken.de/unsere-leistu...hereiverordnung.html
Ab 1.1.2021 wird es eine neue Verordnung geben.
Die Frage die ich mal in die Runde stellen möchte.
Einfach mal Eure Meinung zu den einzelnern Punkten auf der Bezirksfischereiverordnung zu hören.
Also denn, bin gespannt.
            die Bezirksfischereiverordnung Unterfranken wurde hier schon mal veröffentlicht.
www.main-angler.de/aktuelles/rechtliches...ranken-ab-01-01-2016
Wer das Original möchte is hier beim Bezirk zum Download zu finden
www.bezirk-unterfranken.de/unsere-leistu...hereiverordnung.html
Ab 1.1.2021 wird es eine neue Verordnung geben.
Die Frage die ich mal in die Runde stellen möchte.
Einfach mal Eure Meinung zu den einzelnern Punkten auf der Bezirksfischereiverordnung zu hören.
Also denn, bin gespannt.
Angeln - die coolste Sache der Welt
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